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   VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00   

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VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00 (https://dejure.org/2001,17667)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2001 - 35 F 128.00 (https://dejure.org/2001,17667)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 35 F 128.00 (https://dejure.org/2001,17667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Rechtswidrigkeit einer Abschiebung wegen Verstoßes gegen die Verfahrensgrundrechte; Maßnahmen des Verwaltungszwanges während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens; Pflicht zur Aussetzung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwVfG § 14 Abs. 3; VwVfG § 25 Abs. 1
    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Mischehen, Bosnier, DCA, Duldung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Abschiebung, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsweggarantie, Prozessbevollmächtigte, Rücknahmeerklärung, Ausländerbehörde, Fürsorgepflicht, Abschiebungshaft, Situation bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1992 - 13 A 1860/90

    Grundsatz von Treu und Glauben; Wegfall; Öffentlich- rechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Dem Antragsgegner ist es unter Berücksichtigung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (analog § 242 BGB) verwehrt, sich auf die von der Antragstellerin zu 1 ) unterzeichnete Erklärung über ihr Einverständnis mit der Abschiebung zu berufen, weil er seine Rechtsposition unter Verletzung eigener Rechtspflichten - hier unter Verstoß gegen die §§ 14 Abs. 3, 25 Abs. 1 VwVfG - erlangt hat (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 27. Februar 1992 - 13 A 1860/90 -, NJW 1992, S. 2245; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 25 , Rdnr. 17; Clausen, in: Knack, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 25 Rdnr. 13 m.w.N.; ferner Beschluss der Kammer vom 30. März 1998 - VG 35 A 3394.97 -).
  • VG Berlin, 30.03.1998 - 35 A 3394.97

    D (A), Verfahrensrecht, Klagerücknahme, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren),

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Dem Antragsgegner ist es unter Berücksichtigung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (analog § 242 BGB) verwehrt, sich auf die von der Antragstellerin zu 1 ) unterzeichnete Erklärung über ihr Einverständnis mit der Abschiebung zu berufen, weil er seine Rechtsposition unter Verletzung eigener Rechtspflichten - hier unter Verstoß gegen die §§ 14 Abs. 3, 25 Abs. 1 VwVfG - erlangt hat (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 27. Februar 1992 - 13 A 1860/90 -, NJW 1992, S. 2245; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 25 , Rdnr. 17; Clausen, in: Knack, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 25 Rdnr. 13 m.w.N.; ferner Beschluss der Kammer vom 30. März 1998 - VG 35 A 3394.97 -).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss des 1. Senats vom 12. Januar 1960 - 1 BvL 17/59 -, E 10, 264, 257) liegt die Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vornehmlich darin, dass er die Selbstherrlichkeit der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger beseitigt.
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Diese Rechtsprechung ist in der Folge auch vom 2. Senat (Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 -, E 41, 23, 26) fortgeführt worden.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    In seinem Beschluss vom 19. Juni 1973 (1 BvL 39/69 und 14/72 -2 E 35, 263, 274) setzte der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts diese Rechtsprechung fort und führte ergänzend zu seinen früheren Ausführungen aus, das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiere nicht nur das formelle Recht.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Diese Vorschrift dient neben dem öffentlichen Interesse an einer zweckmäßigen Verfahrensgestaltung auch dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, die durch die Bestellung eines Bevollmächtigten anzeigen, dass dieser für sie das Verfahren betreiben soll (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 14 Rdnr. 25; BVerwG NJW 1985, 339., 340).
  • VG Berlin, 20.09.1983 - 12 A 1627.82
    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Die Fassung der Bestimmung als Soll-Vorschrift bedeutet, dass die Behörde nur bei Vorliegen besonderer, atypischer Umstände Verfahrenshandlungen wie z.B. Aufforderungen oder sonstige Formen einer Kontaktaufnahme (vgl. VG Berlin, NVwZ 1984, 601) unmittelbar gegenüber dem durch einen Bevollmächtigten vertretenen Beteiligten vornehmen darf, wenn dies aus besonderen Gründen für erforderlich gehalten werden kann (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 14 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Die 1. Kammer des 1. Senats hat schließlich in ihrem Beschluss vom ~ 4. Juni 1987 (- 1 BvR 620.87 -, NJW 1987, 2219) erneut betont, dies gelte auch für.
  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Der 1. Senat des VGH Kassel hat inzwischen aus diesen Entscheidungen in seinen Beschlüssen vom 18. Februar 1991 (1 TH 85/91 -, NVwZ-RR 1992, 34) sowie vom 23. August 1994 (1 TG 2086.94, NVwZ-RR 1995, 302) die Verpflichtung der Behörde hergeleitet, den rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens abzuwarten, und festgestellt, dass diese Verpflichtung unabhängig von einer richterlichen Aufforderung oder einem richterlichen Hinweis bestehe.
  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 12 TZ 577/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Vollzugsmaßnahme während des

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
    Der 12. Senat des VGH Kassel hat sich zuletzt in seinem Beschluss vom 4. April 2000 (12 TZ 577/00, NVwZ 2000, 1318) dieser Auffassung ausdrücklich für das Ausländerrecht angeschlossen und hierzu ausgeführt, die Behörden treffe allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich von Maßnahmen des Verwaltungszwangs abzusehen.
  • VGH Bayern, 17.10.1975 - 52 VI 71
  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 2709/19

    Abschiebung, Urteil vom 12.07.2021 - Abschiebung; rechtswidrige Abschiebung;

    Die Ausländerbehörden trifft allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich von Maßnahmen des Verwaltungszwangs abzusehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.04.2000 - 12 TZ 577/00 -, Rn. 4, juris; VG Berlin, Urteil vom 21.02.2001 - VG 35 F 128.00 -, InfAuslR 2001, 253 (254); VG Berlin, Beschluss vom 09.09.2010 - 35 L 315.10 -, Rn. 1 f., juris; s. a. MacLean, LKV 2001, 107 ff.; Fischer-Lescano, InfAuslR 2006, 316 (319); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2018 - 17 B 1029/18 -, Rn. 38; VG Köln, Beschluss vom 27.01.2021 - 13 L 105/21 -, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2021 - 5 B 163/21 -, Rn. 13; VG Köln, Beschluss vom 05.03.2021 - 13 L 105/21 -, Rn. 14; VG München, Beschluss vom 05.09.2001 - M 17 E 01.70147 -, Rn. 4; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 09.12.2019 - 2 M 126/19 -, Rn. 14; jeweils juris).
  • VG Halle, 21.11.2011 - 1 B 206/11

    Aussetzung der Abschiebung

    Insofern, als dies hinter den sonst üblichen Anforderungen an einen Ausländer hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Integration zurück bleibt, sind diese Abstriche zu seinen Gunsten deshalb zu machen, weil die Ausländerbehörde hier die Vorschriften in zahlreichen Fällen nicht beachtet hat und es ihr daher unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf solche Tatsachen zu berufen, die sie unter Verletzung eigener Rechtspflichten selbst herbei geführt hat (VG Berlin, Urteil vom 21. Februar 2001 - 35 F 128.00 -, Juris).
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